Besuchsverbot für Angehörige ab 05.10.2020

Zuletzt aktualisiert am 27.11.2020

Dannenberg. Zwar sind die Infektionszahlen der mit SARS- CoV2 Infizierten in der Region Lüchow-Dannenberg aktuell noch nicht exponentiell gestiegen, dennoch ist der bundesweite Trend Besorgnis erregend. Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern sieht sich die Klinikleitung bedauerlicherweise gezwungen, ab Montag, den 05.10.2020 bis auf Weiteres erneut ein Besuchsverbot für Angehörige zu erlassen.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Werdende Väter, die ihre Partnerin begleiten
  • Besucher von Palliativ- und Intensivpatienten
  • Begleitung von minderjährigen Patienten
  • Besucher mit Ausnahmegenehmigung nach ärztlicher Rücksprache im Einzelfall

Bisher wurde auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung gesetzt und von einem grundsätzlichen Besuchsverbot Abstand genommen. Der aktuelle Trend zeigt jedoch eine deutliche Zunahme der Infektionen in vielen Teilen der Bundesrepublik. Darüber hinaus zeigte sich auch im Verhalten der Besucher*innen hier am Klinikum, dass die bekannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) nicht immer verlässlich befolgt wurden.

  • Der Mund-Nasen-Schutz wurde teilweise nicht getragen, falsch angelegt oder bei Betreten der Patientenzimmer wieder abgelegt.
  • Der Abstand insbesondere zu Risikopatienten, vor allem auf den Stationen mit besonders gefährdeten Patienten wie in der Akutgeriatrie und in der Inneren Medizin, wurde nicht eingehalten.

Daher soll rechtzeitig agiert und Vorsorge getroffen werden. Im Gebäude der Klinik befinden sich zahlreiche Praxen. Diese haben ein hohes tägliches Patientenaufkommen. Das ist ein weiterer Grund, den Personenkreis, der das Haus aufsucht, auf die Personen zu begrenzen, die Hilfe benötigen. Dennoch sollen die Angehörigen die Möglichkeit bekommen, im Bedarfsfall Auskunft zu erhalten. Ein Angehöriger pro Patient kann sich im dringenden Bedarfsfall telefonisch in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr an den behandelnden Arzt wenden, um die Arbeitsprozesse möglichst nicht zu beeinträchtigen.

Dringende Empfehlung der Klinikleitung: „Verschieben Sie keine dringenden Arzttermine aus Angst vor einer Infektion.“

Weiterhin gilt selbstverständlich für den gesamten Betrieb: 

  • es ist stets ein Mindestabstand von mindestens 1,50 m einzuhalten
  • es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung ordnungsgemäß und für die Dauer des gesamten Aufenthaltes zu tragen
  • ausnahmsweise gestattete Besuche bei Angehörigen sollten nur dann erfolgen, wenn sich die Besucher*innen und alle Menschen im jeweiligen Umfeld gesund fühlen 
  • bei Betreten der Klinik ist ein Formular zur gegebenenfalls nötigen Nachverfolgung auszufüllen. Dies gilt für Patient*innen der Facharztpraxen und Therapeuten im Klinikgebäude sowie für Besucher von Patient*innen, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Diese Formulare werden nach Ablauf von 15 Tagen vernichtet. Bei einem Krankheitsausbruch ist die Klinik jedoch gesetzlich verpflichtet, die Daten an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten.           
  • Besucher*innen der Facharztpraxen und Therapeuten geben Ihr Besuchsformular in der jeweiligen Praxis ab, die sie besuchen. Diese Praxis ist für die Aufbewahrung, Vernichtung und ggf. Weitergabe der Formulare verantwortlich.          
  • Besucher*innen und Patient*innen der Klinik geben die Formulare direkt am Empfang ab. Dafür stehen dort entsprechende Boxen bereit.

Für Notfallpatient*innen gilt: Es wird dringend darum gebeten, keine Angehörigen mit in die Notfallaufnahme zu nehmen. Ausnahme: Begleitung von minderjährigen oder unter stark ausgeprägter Demenz leidenden Patient*innen (1 Begleitperson.) Ob eine Begleitperson mitkommen darf, entscheidet im Zweifelsfall der behandelnde Arzt.



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