Hygienekonzept der Elbe-Jeetzel-Klinik Dannenberg (Stand: 07.01.2022)

Zuletzt aktualisiert am 12.01.2022

Dannenberg. Die Elbe-Jeetzel-Klinik wird ab Montag, den 10. Januar 2022 ein geändertes Hygiene- konzept u.a. mit Zutrittsbeschränkungen, Besuchsverbot, Homeoffice-Möglichkeiten, internen Impf- kampagnen und täglicher Test- und FFP2-Maskenpflicht aller Mitarbeitenden umsetzen. Dabei gelten die bekannten AHAL-Regeln. Ziel ist, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Diese beson- dere Sorgfalt sowie die ambulante und stationäre Aufnahmefähigkeit für die Patientenversorgung un- serer Region stehen im Focus dieser Maßnahme und gelten in Abstimmung mit den derzeit gültigen Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen und Bestimmungen des Landkreises Lüchow- Dannenberg. www.luechow-dannenberg.de

In Anbetracht der nach wie vor steigenden Zahl von Infektionen waren in genauer Abstimmung der Klinikverantwortlichen weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die ab Wochenbeginn gelten. Die Zutrittskontrolle wird über den Haupteingang gesteuert, womit eine noch bessere Kontrolle und Regelung der Patientenströme gewährleistet werden soll.

Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter, Patienten, Lieferanten sowie Praxisbesucher der integrierten Fachpraxen sich an diese Maßnahmen halten, damit die Klinik die Versorgung der Region auch bei einem gravierenden Anstieg der Infektionen sicherstellen kann. Entsprechend wird an die Vernunft sämtlicher Beteiligten appelliert.

Neue Zugangsregeln in der Elbe-Jeetzel-Klinik (Haupteingang)

Es gilt weiterhin ein generelles Besuchsverbot und der Zutritt zur Klinik sowie der Aufenthalt ist nur mit korrekt angelegter FFP2-Maske gestattet. Bei Bedarf kann diese an der Einlasskontrolle für eine Gebühr von 1 Euro erworben werden. Die Einlasskontrolle überwacht die vorgeschriebene Kontaktdatenerhebung entweder in Papierform oder über die Luca-App.

Folgende Personen dürfen das Krankenhaus unabhängig vom Besuchsverbot betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nr. 6 COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, d.h. asymptomatische Personen, deren Testung maximal 24 Stunden zurückliegt:

  • Besucher der Fachpraxen und des MVZ Elbe-Jeetzel, der Radiologie Conradia und Röntgen, Patienten ZNA, Taxifahrer
  • Werdende Väter, Elternteil von minderjährigen Kindern, Begleitperson bei Pflegebedürftigkeit und abgesprochene Ausnahmen für Palliativ- und Intensivpatienten, sowie Schmerzambulanz und auch externe Therapeuten, Handwerker, Paketboten Dabei ist es unerheblich, ob sie geimpft oder genesen sind. Ein Antigen-Schnelltest vor Ort ist in Ausnahmefällen möglich. Eine Schnelltest-Zone ist hinter der Abklärungsstelle im Bereich der Cafeteria eingerichtet. Bei positivem Schnelltest kann und muss das Haus über den Nebenein- gang der Cafeteria verlassen werden. Der Zugang und Ausgang zur Klinik über die Notaufnahme, ist nach Maßnahmenstart ausschließ- lich den Mitarbeitern der Klinik und dem Rettungsdienst vorbehalten!

Bei Eintritt und vor Verlassen des Krankenhauses ist eine hygienische Händedesinfektion durch- zuführen. Dafür vorgesehene Desinfektionsmittelspender stehen in den Eingangsbereichen zur Verfügung. Der Eingangsbereich ist durch Wegmarkierungen und -begrenzungen so gestaltet, dass ein gut sichtbares Einbahnstraßensystem zum Betreten und Verlassen der Klinik besteht.

Ansprechpartner / V.i.S.d.P.

Elbe-Jeetzel-Klinik Dannenberg

Britta Seebauer
Tel. +49 (0) 58 61 83 – 11 60 Fax +49 (0) 58 61 83 – 11 99 Britta.seebauer@eljek.de

Postanschrift: Hermann-Löns-Straße 2 D-29451 Dannenberg

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Besten Dank.

Archivfoto: M. Sander an der Telefonzentrale



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