Aktuelle Regelungen an Elbe-Jeetzel-Klinik

Zuletzt aktualisiert am 30.12.2021

Die 7-Tage-Inzidenz ist bundesweit, aber auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg gefährlich hoch. Hinzu kommt, dass die Omikron-Variante sich nach und nach auch in Deutschland durchsetzen wird. Die so genannte „erweiterte 3G-Regel“ ist in der Region immer noch in Kraft. Es gilt auch nach wie vor ein strenges Besuchsverbot. Nur wenige Ausnahmen sind gestattet – so dürfen werdende Väter bei der Geburt anwesend sein – vorausgesetzt, sie lassen sich zuvor testen und tragen FFP2-Masken. 

Alle Mitarbeitenden der Klinik sowie die der im Klinikgebäude untergebrachten Kooperationspartner müssen sich arbeitstäglich mittels Schnelltests testen. Das Tragen von FFP2-Masken innerhalb des gesamten Klinikgebäudes ist verpflichtend vorgeschrieben, um das Infektionsrisiko zu verringern. Besonders in den Aufzügen besteht aufgrund mangelndem Luftaustausch und großer Nähe zu anderen Personen ein hohes Ansteckungsrisiko. Soweit dies im Einzelfall möglich ist, wird daher empfohlen, die Treppenhäuser anstelle der Aufzüge zu nutzen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Personen in allen Klinikbereichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies betrifft auch und insbesondere Wartebereiche, Flure, Dienstplätze, Sanitäre Einrichtungen etc. Diese Regelungen gelten in Abstimmung mit den derzeit gültigen Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen und Bestimmungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg. www.luechow-dannenberg.de 

Neue niedersächsische Corona-Verordnung ab 28.12.2021

Die neue niedersächsische Corona-Verordnung besagt, dass sich ab 28.12.2021 nur noch maximal 10 Personen treffen dürfen, sofern diese alle vollständig geimpft sind. Sofern eine Person ungeimpft ist, darf dieser Haushalt sich nur noch mit maximal zwei weiteren Personen treffen.

Wer gilt als geimpft?

Als vollständig geimpft gilt aktuell, wer doppelt geimpft wurde und wessen zweiter Impftermin bereits mindestens vierzehn Tage zurückliegt. Eine Booster-Impfung ist bereits nach drei Monaten empfehlenswert. 

Ab März 2022 gilt voraussichtlich bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert regelmäßig über Impfangebote der Region auf seiner Website: www.luechow-dannenberg.de

Lenkung der Patientenströme

Die Abklärungsstelle vor dem Eingang der Notaufnahme bleibt weiter bestehen. Der Haupteingang bleibt weiter geschlossen. Hier besteht ein striktes Zutrittsverbot.



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