Ja. Eine Überweisung kann Ihr Hausarzt ausstellen, wenn der medizinische Verdacht einer behandlungsbedürftigen Venenerkrankung vorliegt, oder ein niedergelassener Facharzt, z. B. für Phlebologie, Angiologie oder Innere Medizin.

Regionale Versorgung auf hohem Niveau
Funktionsschwächen der Venen sind keine Seltenheit – insbesondere chronische Venenerkrankungen wie Besenreiser und Krampfadern an den Beinen sind weit verbreitet. Letztere können mit der Zeit zu ernsthaften Beschwerden führen. Gefährlich sind insbesondere akute Venenkrankheiten wie Thrombosen, aber auch die periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK). In unserer Klinik versorgen wir akute wie auch chronische Erkrankungen der Venen nach aktuellem medizinischem Standard in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen.


